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INFOS / AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) inkl. Sicherheitshinweisen und Erklärung zu den Entsorgungsgebühren

ÜBERSICHT

1. Geltungsbereich

2. Angebote und Aufträge

3. Preise, Preisstellung und Umsatzsteuerliche Regelungen

4. Zahlungskonditionen

5. Lieferzeit und Lieferung / Rücklieferungen

6. Abweichungen der Auftragsbestätigung

7. Mängelansprüche und Reklamationen

8. Produkthaftung und Schadenersatz

9. Lagerkonditionen

10. Eigentumsvorbehalt

11. Urheberrechte

12. Rücktrittsrecht des Verkäufers

13. Entsorgungsgebühren

14. Sicherheitshinweise und Anwendungsvorschriften

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. GELTUNGSBEREICH

a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt des zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Vertrages mit Ausnahme von Geschäften die über einen Online-Shop der Bikapack abgewickelt werden. Die dafür geltenden AGB finden Sie in den Seiten des Shops und diese können abweichende und/oder ergänzende Inhalte haben. Der Verkäufer ist die Bikapack GmbH, Studa 14, AT-6800 Feldkirch, im Folgenden nur noch „Verkäufer“ genannt. 

b. Der Verkäufer führt Aufträge ausschließlich zu den im Folgenden aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus. Sie sind die Basis für das Zustandekommen, die Ausführung und die Auslieferung aller Geschäfte zwischen Verkäufer und Käufer. Ausgenommen sind Sondervereinbarungen die explizit für einzelne Auftrag schriftlich vereinbart wurden. Auch dem Verkäufer mit einer Bestellung zugesandte, anderslautende Geschäftsbedingungen werden kategorisch abgelehnt. Abweichende Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Verkäufer unterzeichnet werden. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen erlangen erst nach schriftlicher Bestätigung des Verkäufers Gültigkeit

c. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn einzelne Teile daraus aus irgendwelchen Gründen ihre Wirksamkeit verlieren sollten.

d. Allfällige Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten haben für den Verkäufer keine Gültigkeit, auch dann nicht, wenn der Verkäufer nicht ausdrücklich widersprochen hat oder im Einzelfall bereits Erfüllungshandlungen gesetzt hat.

e. Das in den Online-Shops des Verkäufers dargestellte Angebot richtet sich an Unternehmen, Gewerbetreibende, land- u. forstwirtschaftliche Betriebe sowie öffentlich- rechtliche Einrichtungen oder Vereine (nach Rücksprache). Lieferungen an Privatpersonen sind ausgeschlossen.

2. ANGEBOTE UND AUFTRÄGE

a. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, sind sämtliche Angebote des Verkäufers freibleibend. An den Verkäufer erteilte Aufträge erhalten erst durch die schriftliche Bestätigung des Verkäufers Gültigkeit. Jegliche Abänderung, Ergänzung oder Auflösung getroffener Vereinbarungen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers.

b. Sollten auf der Käuferseite Umstände auftreten, welche eine klaglose Übernahme oder Bezahlung der bestellten Ware gefährden oder sollte zumindest ein solcher Anschein bestehen, steht es dem Verkäufer frei, auch bereits bestätigte Aufträge zu stornieren oder deren Erfüllung bis zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Übernahme und Bezahlung aufzuschieben. In solchen Fällen kann ein Lieferverzug des Verkäufers nicht entstehen.

c. Für Geschäfte die direkt oder mittelbar (also auch per Tel. oder Fax erteilte Aufträge, basierend auf den Angeboten im Online Shop) über die Online-Shops des Verkäufers abgewickelt werden, gelten die in den Online-Shops veröffentlichten Preise und AGB. Diese Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und zuzüglich sonstiger Preisbestandteile (z.B. Mindermengenzuschlag und Versandkosten). Die Versandkosten hängen vom Versandgewicht (inkl. anteiligem Gewicht der Transport- und Umverpackung) der bestellten Waren ab, die Kosten werden dem Käufer vor Abgabe einer verbindlichen Bestellung deutlich mitgeteilt. Die Ermittlung der Versandkosten wird in den Online-Shops auf der Seite „Versandkosten“ erklärt.

Alle in den Online-Shops des Verkäufers angegebenen Preise sind bis auf Widerruf gültig und können vom Verkäufer jederzeit und ohne Angabe von Gründen reduziert oder erhöht werden.

3. PREISE, PREISSTELLUNG UND UMSATZSTEUERLICHE REGELUNGEN

a. Alle Preise sind nur dann verbindlich, wenn sie mittels schriftlicher Auftragsbestätigung bestätigt sind.

b. Ungeachtet dessen behält sich der Verkäufer das Recht vor, fixierte Preise zu erhöhen, wenn Kostensteigerungen allgemeiner Art, wie z.B. Lohnerhöhungen, Preissteigerungen für Roh- und Hilfsstoffe, Anhebung und Einführung von Steuern, Erhöhung der Transportkosten, der Entsorgungs- und Verwertungskosten, Erhöhung der Energiekosten, Valuten-Änderungen oder Ähnliches stattfinden.

c. Sämtliche Preise verstehen sich grundsätzlich exklusive Mehrwertsteuer, ex Works benanntes Auslieferungslager und exklusive aller Entsorgungs- und Verwertungskosten. Lieferungen innerhalb Österreichs und Lieferungen aus Österreich nach Deutschland unterliegen dem Umsatzsteuersatz von 20 %. Der Verkäufer stellt seine Handelsrechnungen dementsprechend aus. Die Handelsrechnungen, die Sie von der bikapack kg erhalten, weisen den Nettobetrag und die hinzuzurechnende Umsatzsteuer explizit aus. Käufer aus dem EU-Ausland mit einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer werden im Sinne einer innergemeinschaftlichen Lieferung USt-frei beliefert.

Als innergemeinschaftliche Lieferung wird ein Steuerbefreiungstatbestand des Umsatzsteuerrechts bezeichnet, nach dem eine grenzüberschreitende Lieferung innerhalb der Europäischen Union von der Umsatzsteuer im Staat des Beginns des Transports steuerfrei gestellt wird. Voraussetzung dafür ist, dass ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens die Lieferung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt und der Gegenstand tatsächlich von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat im Rahmen der Lieferung transportiert wird.

Ausländische (EU) Käufer, die Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechtes sind und als solche umsatzsteuerbefreite Lieferung wünschen, müssen dem Verkäufer ihre Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer vor der Lieferung mitteilen. Diese Nummer wird vom Verkäufer auf Korrektheit geprüft. Bei Korrektheit werden die Lieferungen USt-frei als innergemeinschaftliche Lieferung gem. Art. 6 Abs 1 iVm Art. 7 UStgG durchgeführt. Wenn die gemeldete Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer nicht korrekt ist, wird die Rechnung gesetzeskonform inkl. 20 % USt. ausgestellt. Bei Vorauszahlungen wird die nichtbezahlte USt. nachbelastet. Innergemeinschaftliche Lieferungen können nur an Unternehmen gegen Vorlage einer bestätigten UID-Nummer erfolgen.

d. Bei bedruckter Ware verstehen sich die Preise exklusive Kosten für Reproarbeiten, Änderungskosten, Proofs, Klischee- oder Zylinderkosten.

4. ZAHLUNGSKONDITIONEN

a. Sämtliche Preise verstehen sich zahlbar innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jegliche Abzüge. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Geschäfte, die direkt oder mittelbar (also auch per Tel. oder Fax erteilte Aufträge basierend auf den Angeboten im Online Shop) über einen Online-Shop des Verkäufers abgewickelt werden. Die Zahlung für solche Geschäfte hat im Voraus über PayPal, das Online-Zahlportal SOFORT Überweisung, gegen Vorkasse per Banküberweisung oder über Kreditkartenzahlung zu erfolgen. Abweichende Zahlungsbedingungen in Online-Shops des Verkäufers sind jedoch möglich. Diese sind, wenn vorhanden, unter den Zahlungsbedingungen des Online-Shops im Internet angegeben.

b. Zahlungen gelten als geleistet, wenn die Gutschriftanzeige des Geldinstitutes beim Verkäufer vorliegt.

c. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Vorbehaltlich sonstiger Rechte darf der Verkäufer Mahngebühren und Verzugszinsen in Rechnung stellen. Der Verkäufer richtet sich bei der Höhe der Verzugszinsen an die vom KSV1870 empfohlenen und jährlich veröffentlichten Zinssätze. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Käufer, alle dem Verkäufer daraus entstehenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel auch immer sie resultieren, zu ersetzen.

d. Wechsel und Schecks werden nicht angenommen.

e. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch Umstände, welche auf verminderte Kreditfähigkeit des Käufers hindeuten und dem Verkäufer erst nach Abschluss des Vertrages bekannt werden, hat die sofortige Fälligkeit aller Forderungen auch im Falle einer Stundung zur Folge.

f. Änderungen in der Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Käufers, z. B. Überschreitung eines bestimmten Zahlungszieles, schleppende Zahlungsweise, Eingang ungünstiger Bonitäts-Auskünfte usw. berechtigen den Verkäufer, Sicherstellung oder Vorausleistung der Zahlung vor Leistungserstellung zu verlangen, auch wenn dies zunächst nicht vereinbart war.

5. LIEFERZEIT UND LIEFERUNG / RÜCKLIEFERUNGEN

a. Der Verkäufer liefert an Kunden in Deutschland und Österreich. Interessenten aus anderen Ländern müssen vor der Bestellung mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen, damit die Versanddetails extra geklärt werden können.

b. Die Lieferart ist der Bikapack GmbH zu überlassen. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Käufers.

c. Als Lieferzeit gilt der Zeitraum zwischen dem Datum der Auftragsbestätigung und jenem der Bekanntgabe der Lieferbereitschaft an den Käufer. Bei bedruckter Ware beginnt die Lieferfrist nach Genehmigung des Probedruckes durch den Käufer.

d. Alle Angaben über Lieferzeit sind unverbindlich.

e. Für Abrufaufträge gilt, wenn nichts Anderes vereinbart ist, ein Zeitraum von höchstens sechs Monaten, wobei mindestens einmal monatlich ein aliquoter Abruf stattzufinden hat. Wird eine Teillieferung zum festgesetzten Zeitpunkt nicht abgenommen, kann sie auf Kosten und Gefahr des Käufers eingelagert und sofort zur Gänze in Rechnung gestellt werden, oder der Verkäufer kann die Ware ohne vorherige Ankündigung zustellen. Die durch den Abrufauftrag entstandenen Mehrkosten sind vom Käufer zu tragen.

f. Bei Annahmeverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, nach freier Wahl die nicht abgenommene Ware bei sich selbst oder in einem anderen Lagerhaus jeweils auf Kosten des Käufers einzulagern.

g. Bei höherer Gewalt, wie z. B. Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Verkehrsbehinderungen, Streik, Aussperrung, Maßnahmen der öffentlichen Hand und Ähnlichem ist der Verkäufer von der Einhaltung seiner Lieferverpflichtung entbunden, ohne dass dem Käufer daraus Ansprüche erwachsen oder er erteilte Aufträge stornieren kann.

Aufgrund von pandemie- und/oder kriegsbedingten oder ähnlichen Ereignissen verursachte Versorgungsengpässe bei Energie-, Roh-, Hilfsstoff- und Betriebsmittelversorgung sowie Engpässen an Frachtkapazität, können auch Lieferverzögerungen oder Lieferausfälle bei Aufträgen des Verkäufers an den Käufer verursachen und nachträgliche Preisanpassungen notwendig machen. Dies gilt auch für zum Zeitpunkt des Auftretens obgenannter Ereignisse bereits bestehende und bereits bestätigte Aufträge und Rahmenaufträge betroffen sein. Haftungs- und/oder Schadenersatzforderungen für Lieferverzögerungen bzw. ausfallende Lieferungen werden vom Verkäufer keinesfalls anerkannt, da diese Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers liegen.

h. Transportschäden können nur anerkannt werden, wenn diese vom Käufer sofort bei Übernahme der Ware auf den Lieferpapieren (Lieferschein und Transportschein der Spedition bzw. des Paketdienstleisters) vermerkt werden.

i. Bei Lieferverzug durch den Verkäufer trotz fix vereinbarter Lieferzeit oder eines Liefertermins muss der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist (mindestens eine Frist von 14 Tagen) setzen. Sollte der Verkäufer über die Nachfrist hinaus säumig sein, erwächst dem Käufer das Recht, den Auftrag zu stornieren, ohne jedoch weitergehende Ansprüche geltend machen zu können.

j. Bei auftragsbezogener Produktion kann eine Über- bzw. Unterlieferung im Bereich von ca. 10% aus produktionstechnischen Gründen nicht ausgeschlossen werden und ist vom Käufer zu akzeptieren.

k. Rücklieferungen sind aus Hygienegründen ausnahmslos ausgeschlossen, da die vom Verkäufer ausgelieferten Verpackungen lebensmittelecht sind. Nach der Auslieferung ist der Verkäufer nicht mehr im Stande zu kontrollieren, was auf dem Transportwege, beim Aus- und/oder Einpacken etc. mit der Ware passiert ist. Nur so kann der Verkäufer allen Käufern die Zusendung hygienisch einwandfreier Ware garantieren. Bei Annahmeverweigerung hat der Käufer ausnahmslos sämtliche dem Verkäufer entstandenen Kosten für die Hinsendung (Verpackungsmaterial, Versandkosten, Mindermengenzuschläge, etc.), den Kaufpreis für die gelieferten Artikel sowie die Kosten für die Rücksendung und die Entsorgung der Produkte zu ersetzen.

6. ABWEICHUNG DER AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

a. Allfällige Abweichungen der Auftragsbestätigung von der Bestellung müssen dem Verkäufer binnen eines Tages ab Ausstellung der Auftragsbestätigung schriftlich bekanntgegeben werden. Anderenfalls gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung samt Lieferbedingungen als vereinbart.

b. Ausgenommen von dieser Regelung sind Geschäfte, die über einen Online-Shop des Verkäufers abgewickelt werden. Diese Aufträge werden zu einem Großteil unmittelbar nach Bestelleingang kommissioniert und versendet. Eine Änderung (egal welcher Art) eines Auftrages der dem Verkäufer direkt oder mittelbar (also auch per Tel. oder Fax erteilte Aufträge, basierend auf den Angeboten im Online Shop) über einen Online-Shop des Verkäufers erteilt wurde, ist deshalb ausgeschlossen.

7. MANGELANSPRÜCHE UND REKLAMATIONEN

a. Mangels detaillierter schriftlicher Anweisungen seitens des Käufers erfolgt die Ausführung der Aufträge mit branchenüblichem Material und nach bekannten Herstellungsverfahren. Es können daher Mängelrügen in Bezug auf das Verhalten der Packmittel zum Füllgut und umgekehrt nicht erhoben werden, soweit nicht ausdrücklich und detailliert auf besondere Eigenschaften des Füllgutes aufmerksam gemacht wurde und eine schriftliche Stellungnahme des Verkäufers dazu vorliegt.

b. Der Käufer erklärt sich bereit, Abweichungen von der Bestellung zu akzeptieren und diese nicht als Mängel zu betrachten. Für Abweichungen in Farbe und Beschaffenheit der Ware, in Klebung, Druck sowie für Gewichts- und Maßabweichungen (+/- 10%) kann der Verkäufer nicht haftbar gemacht werden. Für die Beurteilung von Mängeln kommt es nicht auf die einzelnen Stücke, Rollen, abgepackte Einheiten oder dergleichen an. Maßgebend ist vielmehr der Durchschnittsausfall der gesamten Lieferung, wenn sich der Mangel auf Abweichungen im Maß, im Gewicht oder in der Menge bezieht.

c. Bei Sonderfarben gemäß der Definition des Verkäufers kann bei Anschlussaufträgen der gleiche Farbton nicht garantiert werden.

d. Bei Beanstandungen ist dem Verkäufer unverzüglich Gelegenheit zu geben, den reklamierten Mangel an Ort und Stelle zu besichtigen. Für den Fall einer berechtigten Reklamation, welcher Art auch immer, beeinträchtigen die Fälligkeit der Forderung des Verkäufers nicht. Der Käufer ist nicht berechtigt, den Wert einer Reklamation mit allfälligen Gegenforderungen aufzurechnen, den Preis eigenmächtig zu reduzieren oder den Rechnungsbetrag zurückzuhalten.

e. Verarbeitet der Käufer trotz Reklamation die von ihm reklamierte Ware ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers, so haftet der Käufer selbst für einen eventuell daraus entstehenden Schaden. Außerdem stellt dies einen Verzicht auf jegliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche dar.

f. Reklamierte Ware kann nur nach Zustimmung des Verkäufers an diesen retourniert werden. In diesem Fall muss der Käufer die retournierte Ware ebenso licht-, staub- und feuchtigkeitsdicht verpacken, wie diese vom Verkäufer geliefert worden ist. Ebenso kann bei Waren, welche der Käufer beschädigt, verschmutzt oder für eine weitere Verwendung unbrauchbar gemacht hat, keine Reklamation anerkannt werden.

8. PRODUKTHAFTUNG UND SCHADENERSATZ

a. Nicht sachgemäße Lagerung oder Anwendung der gelieferten Produkte durch den Käufer schließt jeden Schadenersatz aus. Wir weisen an dieser Stelle auch auf Punkt 14. (weiter unten) hin.

b. Der Schadenersatz kann keinesfalls den Wert der gelieferten Ware übersteigen. Überdies ist jegliche Schadenersatzleistung zusätzlich auf solche Schäden begrenzt, die vom Verkäufer unter Versicherungsschutz gebracht werden können, sodass insbesondere die Haftung für Gewinnentgang dritter Personen sowie die Haftung für Prozesskosten von vornherein ausgeschlossen ist.

c. Schadenersatz für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

d. Eine Haftung des Verkäufers für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich abbedungen.

e. Die Vertragsparteien schließen ausdrücklich jegliche Schutzwirkungen dieses Vertrages zugunsten Dritter aus, so dass allenfalls bei diesen entstehende Schäden gegenüber dem Verkäufer nicht geltend gemacht werden können.

9. LAGERKONDITIONEN

Für Ware, welche länger als sechs Monate beim Käufer lagert, kann keine Haftung übernommen werden. Die Ware muss bei Lagerung vor Nässe und UV-Einstrahlung geschützt sein und darf nicht in der Nähe von Heizgeräten oder anderen Wärmequellen gelagert werden. Die Ware muss mindestens 24 Stunden vor Verarbeitung im Produktions- oder Verarbeitungsraum gelagert werden. Bei Kälte ist ein Konditionierungszeitraum von 48 Stunden erforderlich. Es wird zudem auf Punkt 14. dieser AGB hingewiesen.

10. EIGENTUMSVORBEHALT

a. Der Verkäufer behält sich das Eigentumsrecht an den von ihm gelieferten Waren und auch anderer aus einer etwaigen Weiterverarbeitung entstehenden, neuen Sachen bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises vor.

b. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung über die Ware zu verfügen, insbesondere sie zu verarbeiten und zu veräußern, wenn sich der Verkäufer nicht mündlich oder schriftlich dagegen verwehrt. Für den Fall des Weiterverkaufes der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vor endgültiger Bezahlung erklärt der Käufer die daraus resultierende Kaufpreisforderung gegen Dritte bereits hiermit an den Verkäufer vollumfänglich abzutreten. Der Käufer verpflichtet sich, auf die Rechnung an Dritte auf diese Zession ausdrücklich hinzuweisen.

c. Jegliche außergewöhnliche Verfügung über vom Verkäufer gelieferte Ware, wie z. B. Verpfändung, Sicherungsübereignung und Ähnliches sind unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverzüglich zu melden. Bei Nichteinhaltung dieser Meldepflicht entsteht für den Käufer Schadenersatzpflicht.

11. URHEBERRECHTE

a. Der Käufer trägt für Verletzungen des Urheberrechts die volle Verantwortung und hat den Verkäufer schad- und klaglos zu halten, falls urheberrechtliche Ansprüche Dritter ihm gegenüber geltend gemacht werden. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, über urheberrechtliche Verhältnisse Erkundigungen einzuziehen.

b. Für vom Verkäufer ausgeführte Druckentwürfe entsteht Urheberrecht zugunsten des Verkäufers. Das heißt, dass diese Entwürfe ohne Zustimmung des Verkäufers nicht vervielfältigt, nicht abgezeichnet, nicht kopiert, nicht gedruckt und nicht nachgeahmt werden dürfen. Als Entwürfe in diesem Sinne gelten auch solche, bei denen Mitarbeiter des Verkäufers maßgeblich unmittelbar oder beratend mitgearbeitet haben.

12. RÜCKTRITTSRECHT DES VERKÄUFERS

Ereignisse, welche die Geschäftsgrundlage dieses Vertrages ganz oder zum Teil einschneidend verändern, mögen sie beim Verkäufer oder beim Käufer oder bei deren Zulieferern zutreffen, berechtigen den Verkäufer, den Vertrag unter Ausschluss von Ersatzansprüchen ganz oder zum Teil den veränderten Umständen anzupassen oder überhaupt aufzulösen bzw. zurückzutreten.

13. ENTSORGUNGSGEBÜHREN

a. Transport- und Umverpackungen (gilt für Lieferungen an österreichische Warenempfänger):

Der Verkäufer bestätigt hiermit rechtsverbindlich, dass er die Entsorgungsgebühren für Lieferungen innerhalb Österreichs für Transport- und Umverpackungen ordnungsgemäß und ausschließlich an INTERSEROH Austria, ISA Nr. 152983 abführt. Dies gilt für das aktuelle Kalenderjahr.

b. Verkaufsverpackungen (gilt für Lieferungen an österreichische Warenempfänger):

Am 1.1.2015 ist die AWG-Novelle Verpackungen (2013) und die neue Verpackungsverordnung in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt sind für Verkaufsverpackungen die abpackenden Betriebe für die ordnungsgemäße Erfüllung der Entsorgungsverpflichtungen verantwortlich. Der Käufer muss sich selber genauestens über seine Verpflichtungen (z.B. bei INTERSEROH, ARA, Reclay) informieren. Alle vom Verkäufer gelieferten Waren sind dem Wesen nach typische Verkaufsverpackungen. Sollte der Käufer diese Verkaufsverpackung jedoch entgegen der üblichen Art und Weise im Sinne einer Service-Verpackung verwenden, muss er den Verkäufer zwingend vor der Lieferung über diesen Umstand informieren. Dann kann der Verkäufer die Verpackung über seinen Vertrag mit INTERSEROH / ISA Nr. 152983 lizenzieren. Die Kosten für die Lizenzierung sind im Verkaufspreis ausdrücklich nicht enthalten und werden in diesem Falle gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.

c. Warenempfänger im Deutschland:

Die von uns an die Warenempfänger gelieferten Artikel sind Leerverpackungen und zum Zeitpunkt der Lieferung keine „Systembeteiligungspflichtige Verkaufsverpackungen“(siehe dazu Absatz 13, Punkt c.1.). Der an die Warenempfänger verrechnete Verkaufspreis enthält KEINERLEI Entsorgungsgebühren! Alle vom Verkäufer gelieferten Waren sind dem Wesen nach typische Verkaufsverpackungen. Sollte der Käufer diese Verkaufsverpackung jedoch entgegen der üblichen Art und Weise im Sinne einer Service-Verpackung verwenden, muss er den Verkäufer zwingend vor der Lieferung über diesen Umstand informieren. Wir erstellen in diesem Falle gerne ein Angebot bei welchem die Entsorgungsgebühren hinzugerechnet werden. Der an die Warenempfänger verrechnete Verkaufspreis enthält KEINERLEI Entsorgungsgebühren! Die vom Verkäufer gelieferte Ware ist ausnahmslos NICHT lizenziert. Die Warenempfänger müssen sich eigenständig über ihre länderspezifischen Verpflichtungen informieren (in Deutschland z.B. über DSD (Duales System Deutschland) und sind für die ordnungsgemäße Entpflichtung/Lizenzierung selber verantwortlich. Der Käufer bestätigt dem Verkäufer mit der Akzeptanz dieser AGB und der Auslösung jeder Bestellung, dass er den in seinem Land gültigen Vorschriften zu diesem Geltungsbereich Rechnung trägt.

c.1. Erklärung zum VerpackG (DE):

Als „Hersteller“ („Erstinverkehrbringer“) im Sinne des VerpackG gilt ab dem 01.01.2019 derjenige, der systembeteiligungspflichtige Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt. „Verpackungen“ meint hier nicht den eigentlichen Packstoff, sondern es geht im Wesentlichen um Verkaufsverpackungen, die „typischerweise dem Endverbraucher als Verkaufseinheit aus Ware und Verpackung angeboten werden“ (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 VerpackG). Hierzu gehören auch Umverpackungen, Serviceverpackungen und die Versandverpackungen des Onlinehandels inkl. Füllmaterial und Etiketten.

„Systembeteiligungspflichtige Verkaufsverpackungen“ sind mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen (§ 3 Abs. 8 VerpackG). Somit ist nicht – wie man annehmen möchte – der Produzent oder Lieferant (Großhändler) einer Verpackung vom VerpackG betroffen, sondern derjenige, der die Verpackungen mit Ware befüllt, also die Verkaufseinheit herstellt.

d. Warenempfänger in allen Ländern außer Österreich und Deutschland:

Die vom Verkäufer gelieferte Ware ist ausnahmslos NICHT lizenziert. Die Warenempfänger müssen sich eigenständig über ihre länderspezifischen Verpflichtungen informieren und eigenständig die notwendigen Verpflichtungen erfüllen.

14. SICHERHEITSHINWEISE UND ANWENDUNGSVORSCHRIFTEN

Herstellerseitig sind alle Maßnahmen getroffen worden, dass der Verkäufer ein sicheres Produkt ausliefern kann. Der Käufer hat unbedingt die nachfolgenden Sicherheitshinweise zu berücksichtigen, so dass auch in der Anwendung bei ihm alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden. Die nachfolgenden Hinweise sind jedenfalls vor Verwendung der Produkte zu lesen.

a. Wareneingangskontrolle beim Käufer:

Kunststoffverpackungen sind bruchgefährdet. Der Käufer muss die gelieferten Gebinde bei der Warenannahme und jedenfalls vor der Abfüllung sorgfältig auf Bruchstücke in der Verpackung prüfen. Überverpackungen/Kartons mit defekten Behältern sind vor der Abfüllung komplett auszuscheiden und dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen. Eine Haftung für Fremdkörper in gefüllten Produkten lehnt der Verkäufer ab.

b. Materialeignung:

Bei Produkten, die der Verkäufer als lebensmitteltauglich ausweist, sind alle im Produktionsprozess eingesetzten Materialien für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen. Dies gilt im Rahmen der bei ihm vorliegenden Konformitätserklärungen. Diese kann der Käufer jederzeit beim Verkäufer anfordern. Da jedoch nur die Lebensmittelhersteller/-abfüller die Details ihrer Rezeptur, Mischverhältnisse etc. kennen und die Verpackungsmittelhersteller darauf keinen Einfluss bzw. auch keinen Einblick auf Veränderungen derselben im Laufe eines Produktlebenszyklus haben, sind die Lebensmittelhersteller in letzter Instanz selber dafür verantwortlich, ob das gewählte Packmittel für das Produkt in der jeweiligen Rezeptur bzw. Mischungsverhältnis auch in der Praxis geeignet ist. Diese Eignung ist in aller Regel über entsprechende Auslagerungstests und durchgeführte Laboranalysen des Produktes entlang der gesamten MHD zu prüfen. So müssen die Abfüller (Käufer) basierend auf ihren Rezepturen und Mischungsverhältnissen sowie der Verarbeitungs-, Verpackungs-, Lager- und Transportprozesse wie auch Lager- und Verkaufsmodalitäten die Eignung prüfen lassen. Der Käufer hat zu beachten, dass bei jeder Änderung die Untersuchung und Prüfung wieder neu gemacht werden müssen. Insbesondere gilt dies, wenn Prozesse wie Warmabfüllung, Pasteurisierung stattfinden. Eine Sterilisation der abgefüllten Produkte in der Verpackung ist generell ausgeschlossen.

c. Reinigungshinweis:

Die Produkte kommen aufgrund des Produktionsprozesses in nahezu keimfreiem Zustand aus den Maschinen. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass während Verpackungs-, Transport- oder Lagerprozessen nachträgliche Verunreinigungen stattfinden. Deshalb sind die Behälter vor dem Befüllen mit Lebensmitteln vom Abfüller (Käufer) einem geeigneten Reinigungsprozess zu unterziehen.

d. Bei Feuer:

Die Produkte sind brennbar. Zum Löschen sind nur geeignete Löschmittel wie Schaum oder CO2 zu verwenden. Beim Löschen sind geeignete Masken zu tragen, um das Einatmen von Dämpfen oder Gasen zu vermeiden. Beim Verbrennen entsteht Kohlenmonoxyd. Beim Direktkontakt von geschmolzenem Kunststoff mit der Haut oder den Augen ist sofort professionelle medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

e. Temperaturbeständigkeit:

Die gelieferten Verpackungen sind jedenfalls für einen Einsatz im Temperaturbereich von ca. 5°C bis 35° C geeignet. Sollte der Käufer die vom Verkäufer gelieferten Behälter für einen anderen Temperatureinsatz einsetzen wollen, hat er sich mit dem Verkäufer (jedenfalls vor der Verwendung) mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen, um die Möglichkeiten im Einzelfall zu klären.

f. Füllgewichte bei Befüllung von Behältern:

Der Käufer muss jedenfalls vor dem Einsatz ausreichende Füll-, Lager- und Transporttests machen.

g. Lagerhinweise:

Die Produkte sind in sauberer, trockener, UV-Licht geschützter Umgebung bis max. 25°C Raumtemperatur zu lagern, um die volle Funktionalität zu gewährleisten. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu Heizkörpern oder ähnlichem Heizequipment einzuhalten.

h. Transporthinweise:

Für das Transportieren von befüllten Behältern sind ausschließlich geschlossene Fahrzeuge zu verwenden. Der Käufer hat jedenfalls ausreichend Stapel- und Transporttests mit dem von ihm abgefüllten Produkt und unter Originalbedingungen durchzuführen. Nur so können maximal geeignete Stapelhöhen ermittelt werden. Es ist generell eine geeignete Ladegutsicherung auf den Transportfahrzeugen vorzunehmen. Beim Transport dürfen keine anderen Gegenstände auf die vom Verkäufer gelieferten und vom Käufer befüllten Behälter/Verpackungen gelegt werden. Der Käufer hat zu beachten, dass Eimer und Becher nicht für den Einzelversand per Paketdienst oder Post geeignet sind.

i. Umwelthinweise:

Unsere Produkte aus Monomaterial sind voll recyclingfähig aber nicht biologisch abbaubar. Unsere Produkte aus Verbundmaterial sind nicht recyclebar. Der Käufer muss die vom Verkäufer gelieferten Produkte unter Berücksichtigung der lokalen gesetzlichen Vorschriften entsorgen oder wiederverwerten.

j. Haftungsausschluss:

Der Käufer übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf Zuwiderhandlung der oben angeführten Maßnahmen und Vorschriften zurückzuführen sind.

15. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus Verträgen zwischen Käufer und Verkäufer ist AT 6800 Feldkirch. Die Vertragsparteien vereinbaren hiermit ausdrücklich für jegliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis, unabhängig von der Höhe des Streitwertes, die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes AT 6800 Feldkirch. Der Verkäufer seinerseits ist jedoch jedenfalls berechtigt, nach seiner Wahl beim sachlich zuständigen Gericht des Käufers zu klagen. Für jegliche Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen Verkäufer und Käufer wird die ausschließliche Anwendung österreichischen materiellen Rechts ausdrücklich vereinbart.

Stand 2023 – gültig bis auf Widerruf

 

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